Obwohl der BFH-Beschluss originär das Steuerrecht betrifft, deuten die Prinzipien, die die Gerichte anwenden, auf eine Ausweitung auf alle steuerlich relevanten Unterlagen hin. Da das Zollrecht eng mit der Abgabenordnung (AO) verknüpft ist, können auch alle Kommunikationen, die für zollrechtliche Belange von Bedeutung sind – sei es für den Zollwert, die Tarifierung oder die Ursprungsregeln – als „steuerlich bedeutsame Unterlagen“ gelten und somit einer Vorlagepflicht unterliegen.
Das sind die Kommunikationsarten, die der Vorlagepflicht unterliegen können
Die Relevanz für den Zoll erstreckt sich weit über die klassischen Zollanmeldungen hinaus. Sie müssen beachten, dass eine Vielzahl von Kommunikationen in den Fokus rücken kann:
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