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Vereinfachungen im zollrechtlichen Ausfuhrverfahren: So erleichtern Sie sich die Exportabfertigung
Jede Ihrer Ausfuhrsendungen müssen Sie bei der Zollbehörde anmelden – daran kommen Sie nicht vorbei. Doch es gibt im Zollrecht einige attraktive Möglichkeiten, wie Sie vom vorgesehenen Standardfall abweichen und sich Ihr Arbeitsleben erleichtern können. Das hat für Sie sowohl zeitliche als auch prozessuale Vorteile. Selbst wenn Sie einen Zolldienstleister mit der Abgabe der Zollanmeldung beauftragen, greifen die Vereinfachungen. Wir haben Ihnen die rechtlichen Möglichkeiten kompakt zusammengestellt mit Fokus auf Umfang und Form der Zollanmeldung und den beteiligten Zollstellen. So können Sie schnell und unkompliziert entscheiden, welche Vereinfachung für Ihr Unternehmen passt, und direkt die notwendigen Schritte zur Umsetzung einleiten.
Svenja Sausen
10.04.2025
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3 Min Lesezeit
Das zweistufige Normalverfahren als Ausgangspunkt für Ihre Vereinfachungen
Der Grundfall, also ohne jede Vereinfachung, ist die Abgabe einer Standardzollanmeldung auf elektronischem Weg unter Beteiligung zweier Zollstellen: der Ausfuhrzollstelle und der Ausgangszollstelle. Daher wird es zweistufiges Normalverfahren genannt.
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