ZÖLLE

US-Zölle 2025: Was Einkäufer jetzt wissen und tun müssen

Handelskonflikte, neue Zölle und volatile Märkte – für Einkäufer deutscher Unternehmen sind das keine abstrakten Risiken, sondern konkrete Herausforderungen im Tagesgeschäft. Die jüngsten US-Zölle und die Diskussion um weitere Handelsbarrieren stellen die Beschaffungsstrategie auf die Probe. Unser Rechtsanwalt Rolf Becker erläutert, wie Sie darauf reagieren können.

Rolf Becker

11.06.2025 · 2 Min Lesezeit

1. Auswirkungen auf die Beschaffung

Die Einführung neuer US-Zölle verteuert nicht nur den direkten Import amerikanischer Waren, sondern wirkt sich auch auf vorgelagerte Lieferketten aus. Steigen die Kosten für US-Komponenten, kann das die Preise für Endprodukte in die Höhe treiben – selbst wenn Sie nicht direkt aus den USA beziehen. Besonders betroffen sind Branchen mit hohem US-Anteil in Vorprodukten oder Rohstoffen.

2. Was bedeutet das für Ihre Kalkulation?

Preiserhöhungen können kurzfristig die Marge schmälern. Lieferanten könnten versuchen, gestiegene Kosten an Sie weiterzugeben. Bei langfristigen Verträgen ohne Preisanpassungsklauseln drohen wirtschaftliche Risiken.

3. Vertragsprüfung: Wer trägt das Zollrisiko?

Das ist ein zentrales Thema. Prüfen Sie Ihre Verträge:

  1. Incoterms: Wer ist für die Verzollung verantwortlich? Bei „Delivered Duty Paid (DDP)“ trägt der Lieferant sämtliche Einfuhrabgaben, bei „Free Carrier (FCA)“ oder „Ex Works (EXW)“ liegt die Verantwortung meist beim Käufer.
  2. Preisanpassungsklauseln: Gibt es Regelungen, die eine automatische oder verhandelte Anpassung der Preise bei neuen Zöllen ermöglichen?
  3. Force-majeure- und Hardship-Klauseln: Sind Zölle oder behördliche Maßnahmen explizit als Ausnahmefälle genannt, die eine Vertragsanpassung erlauben?

Tipp: Lassen Sie bestehende Verträge juristisch prüfen und achten Sie bei Neuabschlüssen auf präzise Formulierungen zu Zöllen und Abgaben.

4. Lieferketten- und Risikomanagement

Die neuen Zölle können Ihre Lieferkette auch indirekt treffen:

  • US-Exportkontrollrecht: Enthalten Ihre Produkte US-Komponenten? Greift US-Sanktionsrecht (z. B. bei Exporten in bestimmte Länder)? Schwellenwerte (z. B. 25 % US-Anteil) beziehen sich auf Sanktionsregelungen, nicht auf Zölle.
  • EU-Gegenzölle: Erhebt die EU als Reaktion auf US-Maßnahmen Gegenzölle? Das könnte Ihre Beschaffung verteuern.

Empfehlung: Führen Sie regelmäßige Analysen zum Ursprung und Anteil US-amerikanischer Bestandteile in Ihren Produkten durch und halten Sie sich über internationale Handelsentwicklungen auf dem Laufenden.

5. Handlungsempfehlungen für Einkäufer

Passen Sie als Einkäufer Ihre Verträge gezielt an und achten Sie dabei insbesondere auf klare Preisanpassungsklauseln sowie eindeutige Incoterm-Regelungen, um rechtlich abgesichert zu sein. Sprechen Sie frühzeitig mit Ihren Lieferanten über die möglichen Auswirkungen der US-Zölle und suchen Sie gemeinsam nach Lösungen, z. B. alternative Bezugsquellen oder eine flexible Preisgestaltung.

Entwickeln Sie darüber hinaus verschiedene Szenarien für unterschiedliche Zoll- und Handelskonstellationen und analysieren Sie, wie sich diese auf die eigene Kostenstruktur und Lieferfähigkeit auswirken könnten. Dokumentieren Sie alle relevanten Vertragsänderungen und Absprachen stets schriftlich, um im Streitfall eine klare Beweislage zu haben und die eigene Position zu stärken. Die neuen US-Zölle sind für Sie als Einkäufer mehr als ein politisches Signal – sie erfordern eine aktive Auseinandersetzung mit Vertragsgestaltung, Lieferantenmanagement und Risikosteuerung.

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Rolf Becker ist Rechtsanwalt in Alfter. Er berät Unternehmen und Einkäufer rund um Vertragsrecht, Compliance und Digitalisierung. ×