Gastbeitrag

US-(Re-)Exportkontrolle: Wann Sie als deutsches Unternehmen betroffen sind und wie Sie richtig handeln

Die US-Exportkontrolle betrifft nicht nur amerikanische Firmen. Auch Ihr deutsches Unternehmen kann unter US-Recht fallen – mit weitreichenden Folgen für Ihre Geschäftstätigkeit. In diesem Beitrag erhalten Sie einen praxisnahen Einstieg in die komplexe Materie mit Schwerpunkt auf Dual-Use-Güter. Sie erfahren, wann die US-(Re-)Exportkontrolle greift, welche Vorschriften gelten und wie Sie sich rechtskonform aufstellen. Verstöße gegen das US-Recht sind mit empfindlichen Strafen belegt – bei Unsicherheiten sollten Sie daher immer eine Rechtsberatung einholen, um Ihre Prozesse und Vorgänge abzusichern.

Svenja Sausen

04.06.2025 · 3 Min Lesezeit

Die wichtigsten Rechtsgrundlagen der US-(Re-)Exportkontrolle im Überblick

  • Export Administration Regulations (EAR): für den Handel mit Dual-Use-Gütern, zuständige Behörde ist das Bureau of Industry and Security (BIS) im US-Handelsministerium.

  • International Traffic in Arms Regulations (ITAR): für den Handel mit Rüstungsgütern, angesiedelt beim Directorate of Defense Trade Controls (DDTC) im US-Außenministerium.

  • OFAC-Sanktionen: für wirtschaftliche und finanzielle Sanktionen zuständig, angesiedelt beim Office of Foreign Assets Control (OFAC) im US-Finanzministerium.

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