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Update: US-Importverbot bei Zwangsarbeit – Neues Forced Labor Portal gestartet

Jetzt besteht Handlungsbedarf für Sie als Importeur in die USA, denn die US-Zollbehörde Customs and Border Protection (CBP) hat ein neues Forced Labor Portal eingeführt. Seit 21. Januar 2026 müssen alle Anträge im Zusammenhang mit wegen Zwangsarbeitsverdachts gestoppten Sendungen ausschließlich über dieses Portal eingereicht werden. Betroffen sind insbesondere Importe, die unter den Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA) fallen.

Julianna Straib-Lorenz

06.03.2026 · 1 Min Lesezeit

Das Wichtigste für Sie auf einen Blick

  • Neue Pflichtplattform: Prüfungs- und Ausnahmeanträge bei Zwangsarbeitsverdacht nur noch über Forced Labor Portal.

  • Rechtsgrundlage: Uyghur Forced Labor Prevention Act (UFLPA)

  • Risikoregion: China, insbesondere die Autonome Region Xinjiang

  • Konsequenz bei Nichteinhaltung: Zurückhaltung, Nichtfreigabe oder Beschlagnahme von Sendungen

  • Beweislast: liegt beim Importeur („rebuttable presumption“)

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