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Unnötigen CBAM-Aufwand stoppen: Fristen verlängern, 50-Tonnen-Grenze vermeiden und Prozesse neu organisieren

Die EU-Kommission hat die Verordnung (EU) 2025/2083 veröffentlicht, um das CO₂-Grenzausgleichssystem (CBAM) zu vereinfachen und zu stärken. Sie sollten schnell Ihre Prozesse prüfen, um die neuen CBAM-Regeln richtig zu integrieren. Die gute Nachricht vorweg: Die neuen Regeln können Ihnen Entlastung bringen. Wir zeigen Ihnen, welche Berichte Sie später abgeben können und für wen die neuen Mengenschwellen gelten.

Holger Schmidbaur

24.11.2025 · 2 Min Lesezeit

Als Teil des „Omnibus I“-Pakets trat die Verordnung (EU) 2025/2083 bereits am 22.10.2025 in Kraft und leitet eine zentrale Anpassungsphase für Importeure ein. Doch der Reihe nach.

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Eine der wichtigsten praktischen Änderungen betrifft den zeitlichen Aufwand für die jährliche Compliance. Die Frist zur Abgabe der CBAM-Zertifikate wird signifikant verlängert:

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