Als Teil des „Omnibus I“-Pakets trat die Verordnung (EU) 2025/2083 bereits am 22.10.2025 in Kraft und leitet eine zentrale Anpassungsphase für Importeure ein. Doch der Reihe nach.
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Eine der wichtigsten praktischen Änderungen betrifft den zeitlichen Aufwand für die jährliche Compliance. Die Frist zur Abgabe der CBAM-Zertifikate wird signifikant verlängert:
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