Kurzmeldung

Übergangsregelung für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR wurde angepasst

In der Corona-Zeit gab es für die Warenverkehrsbescheinigung A.TR eine Übergangsregelung, diese wurde zum 1. Mai 2024 wieder abgeschafft. Nachfolgend lesen Sie, was Sie jetzt wissen müssen.

Julianna Straib-Lorenz

10.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Diese Übergangsregelung bestand bis zum 1. Mai 2024

Seit dem 15.03.2020, mitten in der Corona-Zeit, hat die EU-Kommission eine Übergangsregelung geschaffen, die den Handel vereinfacht und die Durchfahrt für LKWs beschleunigt hat. Inhalt dieser Übergangsregelung war, dass die digitale Ausstellung einer Warenverkehrsbescheinigung A.TR ohne Unterschrift des türkischen Zolls Gültigkeit besaß.

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