Kurzmeldung
Türkei überwacht seit Dezember elektrische Rasierer und Blechschneidemaschinen
Seit dem 6. Dezember 2025 unterliegen elektrische Rasierer und Blechschneidemaschinen mit niedrigem Zollwert einer neuen Einfuhrüberwachung in der Türkei. Die Maßnahme dient dem Schutz türkischer Hersteller und betrifft insbesondere preisgünstige Importprodukte. Für Sie als Exporteur bedeutet das: Einfuhrpartner in der Türkei benötigen nun zwingend ein Überwachungsdokument, bevor die Waren abgefertigt werden.
Julianna Straib-Lorenz
13.01.2026
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1 Min Lesezeit
Welche Produkte betroffen sind
Die Überwachungspflicht gilt für Waren, deren Zollwert unter 10,50 US-Dollar liegt, und umfasst:
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