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Tauschverpackungen im Drittlandsverkehr: So nutzen Sie die vereinfachte Zollanmeldung

Sie versenden Waren in Mehrwegkisten, Transportgestellen, Fässern oder Flaschen in ein Drittland und erhalten die leeren Behälter später zurück? Dann kennen Sie vermutlich den Aufwand, der bislang mit den erforderlichen Zollformalitäten verbunden war. Seit März 2023 profitieren Unternehmen jedoch von einer wichtigen Vereinfachung: Bestimmte Umschließungen können nun mündlich oder sogar durch eine sogenannte konkludente Anmeldung zum Zollverfahren angemeldet werden. Dadurch lassen sich bürokratische Hürden reduzieren und Prozesse im internationalen Warenverkehr deutlich vereinfachen.

Julianna Straib-Lorenz

29.09.2026 · 6 Min Lesezeit

Die aktuelle Rechtsgrundlage: VO (EU) 2023/398

Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/398 vom 14. Dezember 2022 hat die Europäische Union die Vorschriften des UZK-DA erweitert. Ziel war es, die Nutzung von Mehrwegsystemen zu fördern und unnötige Zollformalitäten abzubauen. Die Änderungen sind seit dem 14. März 2023 anwendbar. Betroffen sind insbesondere die Artikel 135 bis 141 UZK-DA, die die Möglichkeiten der mündlichen und konkludenten Zollanmeldung erweitern.

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