Die aktuelle Rechtsgrundlage: VO (EU) 2023/398
Mit der Delegierten Verordnung (EU) 2023/398 vom 14. Dezember 2022 hat die Europäische Union die Vorschriften des UZK-DA erweitert. Ziel war es, die Nutzung von Mehrwegsystemen zu fördern und unnötige Zollformalitäten abzubauen. Die Änderungen sind seit dem 14. März 2023 anwendbar. Betroffen sind insbesondere die Artikel 135 bis 141 UZK-DA, die die Möglichkeiten der mündlichen und konkludenten Zollanmeldung erweitern.
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