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T-Dokumente im Zollalltag: So nutzen Sie T1 und T2L rechtssicher und clever
Sie importieren oder versenden regelmäßig Waren über EU-Grenzen hinweg? Dann sind Ihnen die Kürzel T1, T2, T2L oder T2LF bestimmt schon begegnet – oft im Kleingedruckten von Frachtpapieren oder in ATLAS-Masken. Hinter diesen Abkürzungen stecken zentrale Instrumente des EU-Zollrechts, mit denen Sie Abgaben aufschieben, Doppelverzollung vermeiden und Ihre Logistik deutlich verschlanken können. In diesem Beitrag erfahren Sie praxisnah, was T1 und T2L rechtlich genau bedeuten, welche konkreten Vorteile sich für Ihr Unternehmen ergeben und in welchen typischen Fällen Sie welches Dokument einsetzen sollten.
Julianna Straib-Lorenz
11.12.2025
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6 Min Lesezeit
T-Dokumente im Überblick: T1, T2, T2L und T2LF
T1 – Transit für Nicht-Unionswaren
Mit dem Dokument T1 melden Sie das externe Unionsversandverfahren an. Es gilt für Nicht-Unionswaren, also Güter, die zollrechtlich noch nicht in den freien Verkehr der EU überführt wurden (z. B. Importware aus China, USA etc.).
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