FRAGE:
Wir erhalten häufig Waren mit Warenverkehrsbescheinigung EUR.1 von unseren Lieferanten. In vereinzelten Fällen kommt es vor, dass der Ausführer vergessen hat, diese zu unterschreiben. Früher war dies kein großes Problem, weil der Präferenznachweis dann ggf. nachgeprüft und dann dadurch die Präferenzbegünstigung bestätigt wurde. Bei unserer letzten Einfuhr wurde der Präferenznachweis wegen des Fehlens der Unterschrift einfach abgelehnt. Ist das rechtens? Und was können wir dann tun?
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