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Statusnachweis T2L bzw. T2LF wird elektronisch – Haben Sie alle wichtigen Vorkehrungen getroffen?

Um den Unionscharakter Ihrer Ware eindeutig zu belegen, benötigen Sie eine Warenverkehrsbescheinigung, die sich T2L oder T2LF nennt. Bis dato wurde diese Warenverkehrsbescheinigung auf dem Einheitspapier ausgestellt. Dies hat sich im März 2024 geändert, denn seit diesem Zeitpunkt wird es nur noch digitale T2L-Daten oder T2LF-Daten geben. Diese geben Sie im so genannten PoUS-System (Proof of Union Status) ein. Wie das alles funktioniert, erläutern wir Ihnen nachfolgend.

Julianna Straib-Lorenz

18.03.2024 · 2 Min Lesezeit

Diese Änderungen gelten seit dem 1. März 2024

Wollen Sie ab dem 1. März 2024 den Unionscharakter Ihrer Ware nachweisen, dürfen Sie kein Einheitspapier mehr benutzen. Denn ab diesem Zeitpunkt erfolgt die Umstellung für die Statusnachweise T2L und T2LF für Wirtschaftsbeteiligte. Diese Statusnachweise sind dann nur noch ausschließlich elektronisch über das System Proof of Union Status (PoUS) auszustellen.

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