Kurzmeldung

Sparen Sie Zeit und Nerven mit einer Allgemeinen Genehmigung!

Allgemeine Genehmigungen sind eine Sonderform von Aus- oder Verbringungsgenehmigungen nach der Außenwirtschaftsverordnung – AWV – bzw. dem Außenwirtschaftsgesetz – AWG. Sie gelten für bestimmte Güter-, Verwendungs- und Bestimmungszwecke sozusagen „pauschal“: Wird eine Ausfuhr oder Verbringung nach Maßgabe der entsprechenden AGG-Voraussetzungen durchgeführt, bedarf es keiner Einzelausfuhrgenehmigung. Es gibt sehr viele AGGén, heute setzen wir den Fokus auf zwei bestimmte.

Julianna Straib-Lorenz

23.11.2025 · 1 Min Lesezeit

Fokus: AGG Nr. 24 – „Vorübergehende Ausfuhren und Verbringungen“

Rechtsgrundlage und Geltungsdauer

  • Die AGG Nr. 24 ist eine Allgemeine Ausfuhr- und Verbringungsgenehmigung gemäß § 1 Abs. 2 AWV.

  • Der Text der Version vom 26. März 2024 ist veröffentlicht.

  • Gültigkeit 1 Jahr: z. B. trat die Fassung zum 1. April 2024 in Kraft und ist befristet bis 31. März 2025.

  • Eine Neu-Bekanntgabe der Fassung zum 1. April 2025 gilt bis zum 31. März 2026.

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