GASTBEITRAG

Sparen Sie sich die Zahlung der Einfuhrumsatzsteuer bei innergemeinschaftlichen Weiterlieferungen

Soll Ihre Ware, die Sie aus einem Drittland einführen, nicht in Deutschland in den Wirtschaftskreislauf eingehen, sondern in einem anderen Mitgliedstaat, dann müssen Sie die Einfuhrumsatzsteuer nicht bezahlen. Wie das geht und auf was Sie achten müssen, zeige ich Ihnen in diesem Beitrag.

Sabine Wazlawik

18.03.2024 · 3 Min Lesezeit

In diesen Fällen können Sie die Nichterhebung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen

Liefern Sie Ihre Waren unmittelbar nach der Einfuhr in einen an deren Mitgliedstaat, weil die Ware dort verkauft oder verwendet werden soll, dann können Sie die Nichterhebung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen. Hintergrund ist, dass die Umsatzsteuer in dem Land anfallen soll, in dem die Waren auch in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Für die Beantragung der Nichterhebung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

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