In diesen Fällen können Sie die Nichterhebung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen
Liefern Sie Ihre Waren unmittelbar nach der Einfuhr in einen an deren Mitgliedstaat, weil die Ware dort verkauft oder verwendet werden soll, dann können Sie die Nichterhebung der Einfuhrumsatzsteuer beantragen. Hintergrund ist, dass die Umsatzsteuer in dem Land anfallen soll, in dem die Waren auch in den Wirtschaftskreislauf gelangen. Für die Beantragung der Nichterhebung müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:
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