Gastbeitrag

So sparen Sie Kosten mit der Rückwarenabfertigung – Die Antworten auf die wichtigsten Praxisfragen

Erhalten Sie Waren wieder zurück, können Sie sich gegebenenfalls nicht nur die Zollabgaben, sondern auch die Einfuhrumsatzsteuer sparen, wenn Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Ich zeige Ihnen, unter welchen Bedingungen dies möglich ist und wie Sie Rückwaren anmelden. In den Achtung-Boxen kläre ich zudem alle in der Praxis häufig anfallenden Fragen.

Sabine Wazlawik

11.12.2025 · 3 Min Lesezeit

Wann es sich bei Ihrer Rücklieferung um Rückwaren handelt – Abgrenzung zur Passiven Veredelung

Zuerst einmal müssen Sie klären, ob es sich bei der Rücklieferung auch wirklich um Rückwaren im Sinne des Zollrechts handelt. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Waren unverändert wieder zurückkommen. Sind im Ausfuhrland Wertsteigerungen erfolgt, können Sie die Waren nicht mehr als Rückwaren anmelden. In dem Fall können Sie sich eine Passive Veredelung bewilligen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Einfuhrabgaben nur auf die Veredelungskosten entrichten. Dies bedarf jedoch einer Bewilligung.

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