Wann es sich bei Ihrer Rücklieferung um Rückwaren handelt – Abgrenzung zur Passiven Veredelung
Zuerst einmal müssen Sie klären, ob es sich bei der Rücklieferung auch wirklich um Rückwaren im Sinne des Zollrechts handelt. Dies ist nämlich nur dann der Fall, wenn die Waren unverändert wieder zurückkommen. Sind im Ausfuhrland Wertsteigerungen erfolgt, können Sie die Waren nicht mehr als Rückwaren anmelden. In dem Fall können Sie sich eine Passive Veredelung bewilligen. Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Einfuhrabgaben nur auf die Veredelungskosten entrichten. Dies bedarf jedoch einer Bewilligung.
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