Gastbeitrag

So reihen Sie in nur zwei Schritten Ihre Warenzusammenstellung ein

Importieren Sie eine Zusammenstellung aus mehreren Waren, die jedoch zusammen gehören, dann werden Sie bei der Einreihung erst einmal ins Stocken kommen. Müssen Sie die Waren getrennt einreihen, obwohl es sich um gemeinsam verkaufte Waren handelt? Oder gibt es eine einheitlich Nummer dafür? Ich zeige Ihnen, wie Sie ganz einfach zur richtigen Zolltarifnummer kommen.

Sabine Wazlawik

16.01.2025 · 3 Min Lesezeit

Importieren Sie eine Zusammenstellung aus mehreren Waren, die jedoch zusammen gehören, dann werden Sie bei der Einreihung erst einmal ins Stocken kommen. Müssen Sie die Waren getrennt einreihen, obwohl es sich um gemeinsam verkaufte Waren handelt? Oder gibt es eine einheitlich Nummer dafür? Ich zeige Ihnen, wie Sie ganz einfach zur richtigen Zolltarifnummer kommen.

Gehören zu Ihren Waren, die Sie verkaufen wollen, verschiedene einzelne Waren, dann kommen Sie bei Ihrer Einreihung ganz schön ins Schwitzen. Dann helfen meistens die Allgemeinen Vorschriften. Da Sie mit den Allgemeinen Vorschriften 1 und 2 nicht weiterkommen, weil Sie ja mehrere Waren mit eigenen Positionen zur Auswahl haben, müssen Sie sich die Allgemeine Vorschrift 3 anschauen. Diese besagt in Bezug auf Ihre Waren:



Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
  • Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
  • Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
Header_ZOL_print-min