Aktuelles

So geht’s: Prüfen Sie den geänderten Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung

Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung wird immer wieder geändert und angepasst an die aktualisierten Vereinbarungen auf globaler Ebene wie beispielsweise des Wassenaar Abkommens. Eine Änderung ist noch kurz vor Weihnachten 2023 […]

Holger Schmidbaur

05.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung wird immer wieder geändert und angepasst an die aktualisierten Vereinbarungen auf globaler Ebene wie beispielsweise des Wassenaar Abkommens. Eine Änderung ist noch kurz vor Weihnachten 2023 in Kraft getreten. Haben Sie diese schon berücksichtigt?

Kurz vor Weihnachten wurden wir noch mit dem Inkrafttreten der Delegierten Verordnung (EU) 2023/2616 vom 15.9.2023 zur Änderung der Verordnung (EU) 2021/821 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Liste der Güter mit doppeltem Verwendungszweck am 16.12.2023 überrascht. Angekündigt war das Inkrafttreten schon für Mitte November und hat sich damit über einen Monat und in die vorweihnachtliche Phase gezogen. Viele von uns waren dann schon im Weihnachtsurlaub und das Inkrafttreten wurde verpasst. Durch diese Verordnung gelangten zahlreiche neu gelistete Güter in den Anhang I der Dual-Use-Verordnung, die Sie sich zwingend ansehen und auf Übereinstimmung mit den technischen Eigenschaften Ihrer Waren überprüfen müssen.

Sie haben noch keinen Zugang?

Testen Sie ‚Exportkontrolle in der Praxis‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:

  • Globale Entwicklungen und deren Auswirkungen auf Exportgeschäfte
  • Umgang mit Zollkontrollen und -prüfungen
  • Anwendung von Embargo- und Sanktionslisten