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So finden Sie für jede Rückware den optimalen Abfertigungsweg und senken Kosten und Aufwand
Es gibt eine Vielzahl von Gründen, warum Ihre exportierte Ware wieder aus dem Drittland zurückkommt. Sei es aus Nichtgefallen oder einer falschen Lieferung, wegen einer Beschädigung oder zur Reparatur – vielleicht war auch schon bei der Ausfuhr geplant, dass die Ware wieder eingeführt wird. Klar ist, dass Sie für Ihre Ware möglichst keine Einfuhrabgaben zahlen möchten. Doch Achtung! Nicht jede Ware, die wieder in die EU importiert wird, ist von den Einfuhrabgaben befreit. Wir zeigen Ihnen die Möglichkeiten, die das Gesetz für zurückkehrende Waren bietet, wie Sie diese korrekt beim Zoll anmelden – und wie Sie es verhindern, über die typischen Fallstricke zu stolpern.
Svenja Sausen
02.12.2025
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5 Min Lesezeit
Die klassische Rückware im Zollrecht
Spricht das Zollamt von Rückware, ist damit die einfuhrabgabenfreie Rückware im Sinne Artikel 203 Unionszollkodex (UZK) gemeint, also nicht pauschal jede Ware, die in die EU zurückkommt. Hier liegt in der Praxis meist schon der erste Fallstrick: Für diese klassische Rückware gelten strenge Voraussetzungen. Nur wenn diese eingehalten sind, ist eine einfuhrabgabenfreie Wiedereinfuhr in die EU möglich.
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