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Sie sollten handeln, denn die Antisubventionsmaßnahmen werden sonst 2025 auslaufen

Die EU-Kommission hat das bevorstehende Außerkrafttreten der Antisubventionsmaßnahmen für Glasfaserprodukte mit Ursprung in China und Ägypten bekannt gegeben. Diese Maßnahmen, die seit 2020 in Kraft sind, sollen verhindern, dass subventionierte Produkte die EU-Märkte überschwemmen und einheimische Hersteller schädigen. Die Antisubventionsmaßnahmen werden am 16.6.2025 außer Kraft treten, es sei denn, es wird ein Überprüfungsverfahren eingeleitet – dies könnte auch durch Sie geschehen.

Holger Schmidbaur

11.11.2024 · 1 Min Lesezeit

Ab 16.6.2025 können die betroffenen Produkte ohne zusätzliche Zölle und Beschränkungen in die EU importiert werden, was negative Auswirkungen auf die Wettbewerbsfähigkeit der europäischen Hersteller nach sich ziehen könnte. Es könnte also auch in Ihrem Interesse liegen, dass ein Überprüfungsverfahren eingeleitet wird. Um eine Überprüfung einzuleiten, müssen Sie als Unionshersteller einen schriftlichen Antrag an die EU-Kommission stellen, der ausreichende Beweise dafür enthält, dass eine Fortsetzung oder Wiederkehr der schädlichen Subventionierung wahrscheinlich ist.

Dieser Antrag muss spätestens 3 Monate vor dem Außerkrafttreten der Maßnahmen eingereicht werden. Die Bekanntmachung der EU finden Sie hier: https://bit.ly/3YkBii6

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