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Sie haften für Fehler des Spediteurs! Diese Prozesse müssen Sie deshalb implementieren

Das Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) München vom 26.4.2012, Az. 23 U 1293/11, bestätigt die rechtliche Verantwortung, die viele deutsche Unternehmen im Rahmen der Zollabwicklung unterschätzen: die Haftung für die inhaltliche Richtigkeit der Verzollungsangaben. Diese Verantwortung liegt nicht beim Spediteur, sondern direkt beim importierenden Unternehmen, also bei Ihnen. Für deutsche Unternehmen, die Waren aus dem Ausland importieren, kann dies weitreichende rechtliche und finanzielle Konsequenzen haben. Wir erörtern für Sie, welche das sind.

Holger Schmidbaur

14.10.2024 · 8 Min Lesezeit

Auswirkungen auf deutsche Unternehmen

  • Rechtsrisiken und finanzielle Haftung: Deutsche Unternehmen müssen sich darüber im Klaren sein, dass sie für falsche Verzollungsangaben haften. Wenn ein Unternehmen beispielsweise eine falsche Zolltarifnummer oder eine ungenaue Ursprungserklärung angibt, können erhebliche Nachzahlungen durch die Zollbehörden fällig werden. Noch schwerwiegender ist die Tatsache, dass das Unternehmen auch gegenüber dem Spediteur schadensersatzpflichtig wird, falls dieser aufgrund fehlerhafter Angaben rechtliche oder finanzielle Nachteile erleidet. Dies kann zu erheblichen Zusatzkosten führen.

  • Bußgelder und strafrechtliche Verfolgung: Falsche Verzollungsangaben können neben Nachverzollungen auch zu Bußgeldern oder sogar strafrechtlichen Konsequenzen führen. Wenn ein Unternehmen mehrfach oder absichtlich falsche Angaben macht, droht eine Untersuchung durch die Zollbehörden. Diese rechtlichen Verfahren können nicht nur die finanzielle Stabilität Ihres Unternehmens bedrohen, sondern auch dessen Ruf schädigen.

  • Bürokratische Hürden: Fehlerhafte Verzollungsangaben bedeuten oft langwierige Klärungsprozesse mit den Zollbehörden. Diese bürokratischen Abläufe können den Importprozess erheblich verzögern, was wiederum zu Produktions- oder Lieferausfällen führen kann. Gerade in globalisierten Lieferketten, in denen „Just-in-time“-Lieferungen eine große Rolle spielen, können solche Verzögerungen beträchtliche negative Auswirkungen auf die gesamte Wertschöpfungskette haben.

  • Schadensersatz gegenüber dem Spediteur: Eine oft übersehene Konsequenz ist die mögliche Schadensersatzpflicht gegenüber dem Spediteur. Sollte der Spediteur aufgrund von falschen Angaben des Unternehmens rechtlich belangt werden oder finanzielle Verluste erleiden (z. B. durch Verzögerungen oder Strafen), kann das Unternehmen für diesen Schaden haftbar gemacht werden. Das Urteil des OLG München stellt klar, dass der Spediteur sich auf die Informationen verlassen darf, die ihm das Unternehmen gibt. Wenn diese falsch sind, haftet das Unternehmen und nicht der Spediteur.

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