FRAGEN AN DEN RECHTSANWALT

Sicherheit der Lieferverträge im Falle eines Handelskriegs

Hans-Christian Seidel: Wie sicher sind denn meine Verträge bei einem eskalierenden Handelskrieg? Kommt es dann zu einer Force majeure oder einem Wegfall der Geschäftsgrundlage?

Rolf Becker

11.06.2025 · 1 Min Lesezeit



Verträge bleiben auch bei einem eskalierenden Handelskrieg grundsätzlich wirksam. Weder politische Spannungen noch wirtschaftliche Verwerfungen führen automatisch zu einer Befreiung von vertraglichen Pflichten. Nur unter engen Voraussetzungen kann ein Rückgriff auf höhere Gewalt (Force majeure) oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht kommen. Entscheidend ist dabei, ob die Vertragserfüllung durch ein unvorhersehbares Ereignis tatsächlich unmöglich oder unzumutbar geworden ist.

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