Verträge bleiben auch bei einem eskalierenden Handelskrieg grundsätzlich wirksam. Weder politische Spannungen noch wirtschaftliche Verwerfungen führen automatisch zu einer Befreiung von vertraglichen Pflichten. Nur unter engen Voraussetzungen kann ein Rückgriff auf höhere Gewalt (Force majeure) oder den Wegfall der Geschäftsgrundlage (§ 313 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in Betracht kommen. Entscheidend ist dabei, ob die Vertragserfüllung durch ein unvorhersehbares Ereignis tatsächlich unmöglich oder unzumutbar geworden ist.
Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:
Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.
Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: