Erhalten Sie immer wieder Sendungen aus der Schweiz? Dann wissen Sie, wenn Sie diese zum freien Verkehr abfertigen lassen, fällt Einfuhrzoll an, sofern Sie keinen Präferenznachweis haben. Doch was ist, wenn die Sendung zurück gehen soll? Welche Möglichkeiten haben Sie dann?
Prüfen Sie diese Informationen vor jedem Verzollungsvorgang
Sie importieren immer wieder Sendungen aus der Schweiz. Diese Sendungen lassen Sie immer verzollen, weil die Ware, die Sie beziehen, zur weiteren Verwendung in Ihrem Betrieb genutzt wird. Entweder Sie verbauen die Materialien oder Sie verkaufen sie direkt weiter. Dafür schickt Ihnen Ihr Spediteur eine Erfragung der Verzollungsanweisungen. So auch in unserem Fall – siehe Rechnung unten. In ganz seltenen Fällen gibt es einen Vorgang wie diesen. Die Ware, die Sie aus der Schweiz beziehen, geht nicht in den Wirtschaftskreislauf der Europäischen Union ein, sondern wie auf der Rechnung auch zu sehen ist, soll die Ware nach Bearbeitung wieder zurück in die Schweiz gebracht werden. Sie erhalten eine Proforma-Rechnung mit dem Hinweis: Nach dem Bearbeitungsvorgang geht die Ware zurück in die Schweiz. Jetzt stellt sich die Frage, wie Sie mit diesem Hinweis umgehen. Denn Sie möchten natürlich Ihrem Unternehmen die Einfuhrzölle sparen, sofern denn welche anfallen. Jetzt gilt es erstmal zu prüfen, welche Tatbestände auf der Rechnung gegeben sind und welche Verzollungsanweisung Sie an die Spedition durchgeben werden.
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
