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Seit 21.6.2025 gilt: vorübergehende Aussetzung der Zollpräferenz für Ethanol aus Pakistan

Die EU ermöglicht einseitige Präferenzzollsätze bei der Einfuhr für Ursprungswaren im Rahmen des Allgemeinen Präferenzsystems (APS). Weder Länder noch Waren sind auf ewig im begünstigten Kreis – regelmäßig wird überprüft, ob die Notwendigkeit der Begünstigung noch besteht. Bleiben Sie daher auf dem Laufenden, denn ein Wegfall der Präferenz wirkt sich direkt auf Ihre Einfuhrpreise aus.

Svenja Sausen

15.07.2025 · 1 Min Lesezeit

Die Präferenz für Einfuhren von Ethanol, das seinen Ursprung in Pakistan hat (KN-Codes ex 2207 10 und ex 2207 20), ist ab dem 21.6.2025 für einen Zeitraum von zwei Jahren ausgesetzt. Das Kürzel „ex“ in Verbindung mit einer Zolltarifnummer (egal, welcher Ebene) bedeutet immer, dass nur die dazu genannte Ware aus dieser Zolltarifnummer betroffen ist, nicht aber pauschal die gesamte Nummer. In diesen Fällen ist immer genaues Lesen erforderlich, um zu erfahren, welche Waren wirklich betroffen sind.

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