Die saudi-arabische Zoll- und Steuerbehörde (ZATCA) hat bekannt gegeben, dass seit dem 6. Oktober 2024 neue Regelungen in Kraft getreten sind, um die Wettbewerbsfähigkeit der Exporteure zu stärken.
Für alle Dienstleistungen im Zusammenhang mit Exporten entfallen die bisherigen Gebühren vollständig. Das bedeutet, dass Sie künftig keine Gebühren für Zollanmeldungen, Zollverschluss, Röntgenkontrollen, Probenanalysen in Laboren oder Ladedienstleistungen in Seehäfen mehr zahlen müssen. Auch die Importgebühren wurden neu strukturiert. Künftig zahlen Sie eine Servicegebühr von 0,15 % des Warenwerts – mindestens jedoch 15 Saudi Riyal (S. RI.) und maximal 500 S. RI. (ca. 124,60 €)
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