News

Russland-Exporte: Alles, was Sie über die neuen BAFA-Muster jetzt wissen müssen

Die Verschärfung der Sanktionskontrollen erfordert von Ihnen höchste Wachsamkeit bei jeder Ausfuhr. Da das BAFA die Formulare C 6 und C 7 grundlegend überarbeitet hat, müssen Sie jetzt handeln. Wir zeigen Ihnen, wie Sie durch präzise Dokumentation langwierige Rückfragen vermeiden und Ihre Lieferketten trotz komplexer Abfragen in Sonderwirtschaftszonen sicherstellen.

Holger Schmidbaur

13.04.2026 · 2 Min Lesezeit

Das BAFA hat die Anforderungen an die Endverbleibserklärung für Russland-Exporte (Anlagen C 6 und C 7) präzisiert. Besonders kritisch ist die neue Section G: Hier werden detaillierte Informationen über Unternehmen in Sonderwirtschafts-, Innovations- oder Präferenzzonen abgefragt. Auch Beteiligungsverhältnisse und Kontrollstrukturen durch Firmen in diesen Zonen stehen nun im Fokus der Behörden. Diese Transparenzoffensive dient dazu, Umgehungsgeschäfte über privilegierte Wirtschaftsgebiete bereits im Keim zu ersticken.

Wer weiter mit alten Formularen arbeitet, riskiert einen kompletten Stopp der Exportabwicklung

Auch wenn das BAFA für laufende Anträge keine neuen Erklärungen verlangt, bleibt es riskant, sich auf diese formale Übergangsregel zu verlassen. Die Behörde stellt ihre Prüfmechanismen bereits auf die neuen Anforderungen um, und genau in dieser Phase entstehen Verzögerungen, wenn Unterlagen nicht dem aktuellen Erwartungsniveau entsprechen. Wer die zusätzlichen Angaben aus Section G freiwillig und frühzeitig einreicht, reduziert nicht nur das Risiko von Rückfragen, sondern sorgt dafür, dass der Antrag ohne Unterbrechungen weiterbearbeitet werden kann. Jede vermiedene Nachforderung spart Zeit, Ressourcen und verhindert, dass ein Vorgang in der Bearbeitung zurückfällt.

Sie möchten diesen Artikel vollständig lesen?
Hier geht es weiter:

Sie haben bereits Zugang?
Melden Sie sich einfach an und
lesen Sie sofort weiter.

Sie sind noch kein Kunde von ZOLEX?
Erweitern Sie Ihren Zugang und
testen Sie unsere Produkte: