Lesefage

„Rückkehr der Dual-Use-Gefahr: Werden Rückwaren beim Re-Export nun zur Compliance-Falle?“

Leser haben uns diese Frage gestellt – wir liefern die Antwort.

Holger Schmidbaur

22.12.2025 · 2 Min Lesezeit

FRAGE: Wir importieren regelmäßig defekte Werkzeugmaschinen-Komponenten aus Drittländern zur Reparatur und exportieren sie anschließend wieder zurück. Obwohl diese Teile nicht in Anhang I der EU-Dual-Use-Verordnung gelistet sind, könnten sie aufgrund ihrer Eigenschaften unter die Catch-all-Klausel fallen. Müssen wir beim Re-Export dennoch eine Genehmigung beantragen, oder gilt hier eine vereinfachte Regelung im Rahmen des Rückwarenverfahrens, und welche Schritte sind für volle Compliance erforderlich?

ANTWORT von Holger Schmidbaur: Ja, auch Waren die schon einmal exportiert worden sind, fallen unter den Anwendungsbereich der ­EU-Dual-Use-Verordnung, da es sich wieder um eine Ausfuhr im Sinne der Verordnung handelt. Dass die Ware schon einmal exportiert war und ggf. auch schon einmal im Sinne der EU-Dual-Use-Verordnung geprüft worden ist, also bei der ersten Ausfuhr, ist dabei nicht relevant. Der erneute ­Export muss geprüft werden.

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