Viele Exportrisiken entstehen bereits in Vertrieb, Einkauf und Technik. Wir zeigen Ihnen anhand konkreter Beispiele, wie zum Beispiel unpassende Incoterms® oder zu spät erkannte Genehmigungspflichten zum Problem werden können – und wie Sie gleichzeitig die Arbeitslast der Exportabteilung geschickt reduzieren.
In der dynamischen Welt der Außenwirtschaft agiert der Vertrieb oft als Motor, der jedoch ohne die Bremsen der Exportkontrolle direkt in ein rechtliches Fiasko steuern kann. Ein klassisches Beispiel ist das Versprechen einer Warenverkehrsbescheinigung EUR.1. Der Vertrieb sieht darin lediglich ein Tool zur Kundenbindung, übersieht aber die fundamentale Komplexität der Präferenzkalkulation gemäß der Verordnung (EU) 2015/2447. Wenn Sie Präferenzen zusagen, ohne die Lieferantenerklärungen für Waren mit Präferenzursprungseigenschaft (LE) Ihrer Vorlieferanten vorliegen zu haben, begehen Sie eine Steuerstraftat.
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