Diese Fristen gelten für Sie als Unternehmen in Zukunft
Der Rat der Europäischen Kommission hat die bestehende Verordnung (EU) 2017/852 über Quecksilber im Hinblick auf Dentalamalgam und andere mit Quecksilber versetzte Produkte erweitert. In dieser Verordnung über Quecksilber gelten bereits schon Einfuhr-, Ausfuhr- und Herstellungsbeschränkungen.
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