Die Verordnung (EU) 2021/821 zur Kontrolle von Gütern mit doppeltem Verwendungszweck (Dual‑Use‑Verordnung) stellt klar, dass nicht nur die physische Ausfuhr von Gütern kontrolliert werden muss, sondern ebenso die immaterielle Weitergabe von technischem Know‑how, Software oder Dienstleistungen.
Damit rückt die Verordnung all jene Unterstützungsleistungen in den Fokus, die häufig im Hintergrund stattfinden – etwa Schulungen, Remote‑Zugriffe, technische Beratung oder die Bereitstellung von Dokumentationen.
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