Gastbeitrag
Prüfen Sie immer Ihre erhaltenen Lieferantenerklärungen, um Regressansprüche Ihrer Kunden zu verhindern
Wenn Präferenzabkommen bestehen, dann wünschen die meisten Kunden auch einen Präferenznachweis, damit sie sich die Zollabgaben sparen. Damit Sie diesen Präferenznachweis ausstellen können, sind Sie in vielen Fällen abhängig von den Informationen Ihrer Vorlieferanten bezüglich der gelieferten Vormaterialien. Dies erfolgt in der Regel über Langzeitlieferantenerklärungen. Dabei müssen Sie jedoch aufpassen. Sind diese fehlerhaft und dadurch ggf. nicht gültig, dürfen Sie sie auch nicht für den Nachweis des Präferenzursprungs heranziehen. Prüfen Sie daher alle erhaltenen Lieferantenerklärungen auf Ihre Richtigkeit. Ich zeige Ihnen, welche Fragen Sie sich bei der Prüfung stellen müssen.
Sabine Wazlawik
15.08.2025
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3 Min Lesezeit
Wurde der richtige Vordruck bzw. Wortlaut verwendet?
Für eine Langzeitlieferantenerklärung gibt es eine Vorlage auf www.zoll.de. Wird diese nicht genutzt, müssen Sie überprüfen, ob der benötigte Wortlaut auch verwendet wurde.
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