Seit dem neuen Jahr gelten in der Pan-Europa-Mittelmeer-Zone (PEM-Zone) aktualisierte Ursprungsregeln. Aktuell gilt eine Übergangszeit und somit kann noch mit 2 unterschiedlichen Ursprungsregeln gearbeitet werden.
Der Beschluss Nr. 1/2023 des Gemischten Ausschusses des Regionalen Übereinkommens über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln sieht eine wesentliche Änderung der Ursprungsregeln in der PEM-Zone vor, die seit dem 1.1.2025 gilt. Zu diesem Zeitpunkt endet die Anwendung der alternativen Ursprungsregeln, die seit dem 1.9.2021 parallel zu den ursprünglichen PEM-Ursprungsregeln angewendet wurden.
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