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Nutzen Sie Handelserleichterungen! – <br>Wir zeigen Ihnen anhand eines Praxisbeispiels, wie es geht!
Nach jahrelangen Verhandlungen ist das Freihandelsabkommen zwischen Neuseeland und der Europäischen Union seit Mai 2024 in Kraft − ein weiterer Schritt in Richtung „Handelserleichterungen“. Doch wie nutzen Sie es richtig und fehlerfrei, sodass Sie dann im Nachgang auch keinen Ärger mit den Behörden bekommen, und schon gar kein Nachprüfungsersuchen? Dabei stellen sich auch Fragen wie: Welche präferenziellen Nachweise dürfen angewendet werden und welche Güter profitieren davon, wenn Sie diese ausstellen? Solche und weitere Fragen beantworten wir in diesem Beitrag. Erfahren Sie das rechtlich korrekte Vorgehen und nutzen Sie dies direkt in Ihrem Arbeitsalltag.
Julianna Straib-Lorenz
27.05.2024
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4 Min Lesezeit
Freihandelsabkommen richtig nutzen – eine Gebrauchsanweisung in 4 Schritten!
Nehmen wir an, Sie sind ein Unternehmen in Deutschland und wollen Teile nach Neuseeland versenden. Diese haben Sie in Ihrem Betrieb hergestellt. Es sind Plastikrollen mit der Warentarifnummer 392690. Wie gehen Sie nun richtig vor?
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