Die Europäische Kommission hat eine neue Matrix zur Pan-Europa-Mittelmeer-Kumulierung veröffentlicht.
Bis Ende des Jahres können Exporteure im Warenverkehr mit anwendenden Vertragsparteien das regionale Übereinkommen über die Pan-Europa-Mittelmeer-Präferenzursprungsregeln (PEM-Übereinkommen) oder die Übergangsregeln anwenden. Ab 2025 treten modernisierte Ursprungsregeln in Kraft.
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