Kurtzmeldung

Neuer IBAN-Namensabgleich – So müssen Sie jetzt an das Hauptzollamt überweisen

Seit dem 9. Oktober 2025 prüfen Banken im Rahmen des verpflichtenden IBAN-Namensabgleichs (Verification of Payee / VoP), ob der eingegebene Kontoinhaber mit dem bei der Bank hinterlegten Namen übereinstimmt. Diese Vorgabe betrifft auch Zahlungen an Zollzahlstellen, insbesondere an die Bundesbankkonten der Hauptzollämter.

Julianna Straib-Lorenz

11.12.2025 · 1 Min Lesezeit

Was ist neu?

In der Vergangenheit wurden bei Überweisungen an die Bundesbank oft zusätzliche Angaben wie Dienstort, Funktionsstellen oder interne Bezeichnungen verwendet.

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