Die Europäische Union hat mit der Verordnung (EU) 2024/3015 ein weitreichendes Verbot von Produkten eingeführt, die unter Einsatz von Zwangsarbeit hergestellt wurden. Dies betrifft sowohl das Inverkehrbringen als auch die Lieferung und Ausfuhr solcher Produkte. Die Verordnung wurde am 12.12.2024 im Amtsblatt der EU veröffentlicht und ist bereits am 13.12.2024 in Kraft getreten. Die zentralen Bestimmungen gelten ab dem 14.12.2027. Erfahren Sie hier, welche Auswirkungen die Verordnung auf Ihr Unternehmen hat.
Verbot gilt für alle Produkte – unabhängig von der Herkunft
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