Einreihungsentscheidungen der Europäischen Kommission sind notwendig, um eine einheitliche Anwendung des Zolltarifs sicherzustellen. Bei uneinheitlicher Auslegung wird die Kommission tätig.
Einreihungsentscheidungen sind verbindlich für diese Waren
In der Verordnung 2024/339 (https://bit.ly/4bn9uyl) heißt es: Um die einheitliche Anwendung der Kombinierten Nomenklatur im Anhang der Verordnung (EWG) Nr. 2658/87 des Rates zu gewährleisten, sind Vorschriften für die Einreihung der im Anhang dieser Verordnung aufgeführten Waren zu erlassen. Sie sehen schon, dass die Verordnung und damit die Einreihungsentscheidung den Zweck hat, eine einheitliche europaweite Auslegung sicherzustellen.
