Kurzmeldungen

Neue Einreihungsentscheidung der EU: Flüssiges Chemikaliengemisch

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2024 eine neue Einreihungsentscheidung veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.

Julianna Straib-Lorenz

20.09.2024 · 1 Min Lesezeit

Die Europäische Kommission hat am 31. Juli 2024 eine neue Einreihungsentscheidung veröffentlicht. Wenn Sie eine verbindliche Zolltarifauskunft (vZTA) haben, gilt diese noch 3 Monate ab Inkrafttreten. Die vZTAs werden automatisch von den Behörden widerrufen.

Folgende Warenbezeichnung trifft auf die neue Einreihungsentscheidung Flüssiges „Chemikaliengemisch“ mit der neuen Warentarifnummer 3824 99 92 zu:

Bei der Ware handelt es sich um ein flüssiges Chemikaliengemisch mit einem Gehalt von:

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