Überprüfen Sie alle gleichgelagerten Fälle nach dem Prüfungszeitraum
Der Prüfer wird Sie im abschließenden Gespräch oder der Schlussbesprechung darauf hinweisen, dass er nur die Fälle im Prüfungszeitraum geprüft hat. In der Regel liegt dieser ein paar Monate vor dem Prüfungsende, das bedeutet, dass der Prüfer nicht alle Einfuhrsendungen bis zum Gesprächszeitpunkt geprüft hat. Es ist Ihre Pflicht, dass Sie gleichgelagerte Fälle, die nach dem Prüfungszeitraum gegebenenfalls auch nicht richtig angemeldet wurden, überprüfen und einen Änderungsantrag stellen.
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