FRAGE:
Leider erhalten wir sehr häufig Rücksendungen von unseren Kunden. Auch wenn es sich immer um Rückwaren handelt, ist der Aufwand, dies nachzuweisen, in den meisten Fällen sehr groß. Müssen wir zwingend eine Rückware anmelden oder können wir die Waren auch in den zollrechtlich freien Verkehr überführen?
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