FRAGE: Wir beziehen Waren aus einem Drittland. Auf der Rechnung weist unser Lieferant die Kosten für die Waren und die Verpackung regelmäßig getrennt aus. Müssen die Verpackungskosten bei der Ermittlung des Zollwerts berücksichtigt werden oder nur der Warenpreis?
ANTWORT: Ja, Verpackungskosten, die Ihnen als Käufer in Rechnung gestellt werden und für die Ausfuhr der Waren erforderlich sind, müssen grundsätzlich für die Berechnung des Zollwertes berücksichtigt werden. Dabei spielt es keine Rolle, ob sie zusammen mit dem Warenpreis oder als gesonderte Position auf der Rechnung ausgewiesen werden. Zum Zollwert zählen sowohl die Kosten für Verpackungsmaterial als auch die Kosten für das Verpacken der Waren, sofern diese nicht bereits im Kaufpreis enthalten sind. Nicht jede Rechnung mit einer separaten Verpackungsposition führt daher zu einer zusätzlichen Hinzurechnung – häufig sind die Kosten bereits Bestandteil des tatsächlich gezahlten oder zu zahlenden Preises. Prüfen Sie daher Ihre Rechnungen und Lieferverträge sorgfältig. Nur wenn eindeutig nachvollziehbar ist, welche Kosten bereits im Kaufpreis enthalten sind, lässt sich der Zollwert korrekt ermitteln und eine doppelte Berücksichtigung vermeiden.
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