FRAGE:
Wir erhalten zu unseren Waren immer einen Präferenznachweis. Jedoch sind die Waren nach dem Elektronischen Zolltarif sowieso zollfrei. Jetzt stellt sich mir die Frage, ob ich die Präferenz dann überhaupt anmelden muss oder ob es vielleicht einfacher ist, die Waren ohne Begünstigung anzumelden.
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