Wir fragen uns nun, ob wir diese Kosten bei der Einfuhr der Waren in der Verzollung mit angeben müssen, da die alte Verpackung ja im Ausland geblieben ist?
FRAGE
Bei einer vorweggenommenen Eingangskontrolle vor Verschiffung unserer Waren ist uns bei unserem Lieferanten in China aufgefallen, dass die Verpackungen nicht die ordnungsgemäßen Hinweise enthalten, die wir für den Verkauf benötigen. Die Verpackung ist im Rechnungspreis immer mit inbegriffen. Daraufhin hat der Hersteller eine neue Verpackung erstellt und die Waren umgepackt. Diese Kosten wurden uns separat in Rechnung gestellt. Die alten Kartons wurden im Ausland vernichtet. Wir fragen uns nun, ob wir diese Kosten bei der Einfuhr der Waren in der Verzollung mit angeben müssen, da die alte Verpackung ja im Ausland geblieben ist?
Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie ‚Zollrecht aktuell‘ 14 Tage GRATIS und profitieren Sie von:
- Informationen über aktuelle Vorschriften für mehr Sicherheit im Auslandsgeschäft
- Erklärungen zu Neuerungen im Zollrecht für die tägliche Zollabwicklung
- Rechtssicheren Praxisempfehlungen für Ihren Erfolg im Außenhandel
