FRAGE: Wir zahlen für die Waren unseres Herstellers im Ausland zusätzlich eine Lizenzgebühr an den Markeninhaber, damit wir die Waren in der EU vertreiben dürfen. Die Lizenzgebühr wird separat berechnet und ist nicht auf der Lieferantenrechnung ausgewiesen. Müssen wir diese Lizenzzahlungen dem Zollwert hinzurechnen?
ANTWORT: Ob Sie Lizenzgebühren in den Zollwert einbeziehen müssen, hängt davon ab, ob diese Lizenzzahlung eine Voraussetzung für den Verkauf der eingeführten Ware zur Ausfuhr in die Europäische Union ist. Das heißt, dass eine Hinzurechnung dann erforderlich ist, wenn
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