FRAGE:
Wir überprüfen regelmäßig unsere in unserem Buchführungssystem hinterlegten Zolltarifnummern, indem wir Informationen aus Fachzeitschriften, Einreihungsentscheidungen oder auch Zollprüfungen heranziehen. Stellen wir dabei Änderungen fest, stellt sich uns immer die Frage, ob wir diese auch rückwirkend ändern müssen, also für die eingeführten Waren einen Änderungsbescheid in Auftrag geben müssen?
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