Leserfrage

Müssen wir das Ergebnis des Einreihungsgutachtens umsetzen, wenn wir es anders sehen?

Frage Bei der letzten Einfuhr wurde unsere Ware beschaut und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Jetzt haben wir das Ergebnis erhalten und sehen das aber überhaupt nicht so. Müssen wir […]

Sabine Wazlawik

10.06.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage

Bei der letzten Einfuhr wurde unsere Ware beschaut und ein Gutachten in Auftrag gegeben. Jetzt haben wir das Ergebnis erhalten und sehen das aber überhaupt nicht so. Müssen wir das Ergebnis des Gutachtens trotzdem in Zukunft berücksichtigen oder haben wir eine andere Möglichkeit?

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