Leserfragen

Müssen Überschüsse von Materialbeistellungen verzollt werden?

Unser Tochterunternehmen in China produziert Spritzgusswerkzeuge für uns. Für die Herstellung unserer Kunststoffwaren verwenden wir einen ganz speziellen Kunststoff. Daher beauftragen wir unser Tochterunternehmen in China, diesen bestimmten Kunststoff zu kaufen. Dieser wird uns dann von unserem Tochterunternehmen in Rechnung gestellt. Dieser Kunststoff wird anschließend für die Herstellung der Musterteile aus den Spritzgusswerkzeugen verwendet. Die Musterteile kommen zu uns nach Deutschland, damit wir beurteilen können, ob das Werkzeug schon passt oder nicht. Sobald die Musterteile für gut befunden werden, wird das Werkzeug nach Deutschland eingeführt. Grundsätzlich hätte ich die Kunststoff-Beistellung bei der Einfuhr der Musterteile mit verzollt. Ist das richtig?

Sabine Wazlawik

19.02.2024 · 1 Min Lesezeit

Frage:

Unser Tochterunternehmen in China produziert Spritzgusswerkzeuge für uns. Für die Herstellung unserer Kunststoffwaren verwenden wir einen ganz speziellen Kunststoff. Daher beauftragen wir unser Tochterunternehmen in China, diesen bestimmten Kunststoff zu kaufen. Dieser wird uns dann von unserem Tochterunternehmen in Rechnung gestellt. Dieser Kunststoff wird anschließend für die Herstellung der Musterteile aus den Spritzgusswerkzeugen verwendet. Die Musterteile kommen

zu uns nach Deutschland, damit wir beurteilen können, ob das Werkzeug schon passt oder nicht. Sobald die Musterteile für gut befunden werden, wird das Werkzeug nach Deutschland eingeführt. Grundsätzlich hätte ich die Kunststoff-Beistellung bei der Einfuhr der Musterteile mit verzollt. Ist das richtig? Ich wurde jedoch von den Projektmanagern informiert, dass dieser Kunststoff einen sehr hohen Verschleiß/

Schwund hat (über 50 %). Darf ich daher nur ca. 50 % von der Kunststoff-Rechnung für die Verzollung heranziehen oder muss die komplette Menge angegeben und verzollt werden?

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