Zuallererst ist es wichtig zu wissen, dass es keine Ware mit einem Wert von 0 Euro gibt, auch wenn Sie diese kostenlos erhalten. Jede Ware hat einen gewissen Wert. Bei der Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr müssen Sie den Wert der Ware angeben. Dies ist in der Regel der Rechnungspreis, da er den Wert widerspiegelt, wenn es sich um ein Kaufgeschäft handelt (Transaktionswertmethode).
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