Tipp 1: Genaue Beachtung der Formvorschriften
Wenn Sie Lieferantenerklärungen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder Europäischen Gemeinschaft (EG) anfordern, müssen Sie unbedingt auf die Formvorschriften achten. Die Lieferantenerklärung innerhalb der EU hat einen vorgeschriebenen Wortlaut. Von diesem darf keinesfalls abgewichen werden, ansonsten verliert Ihre Lieferantenerklärung ihre Gültigkeit. Denn in der Lieferantenerklärung versichert Ihr Lieferant die Gültigkeit der Angabe. Es handelt sich hier in weitester Form um einen „Steuerbescheid“.
Es gibt verschiedene Formen von Lieferantenerklärungen. Hierbei muss nicht die Verordnung als solches genannt werden, nur der Wortlaut muss eingehalten werden. Die richtigen Wortlaut-Vorlagen finden Sie hier: https://bit.ly/3BMtivq
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