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Mit diesen 7 Tipps vermeiden Sie typische Fehler bei Lieferantenerklärungen

Ihre aktuellen Verhandlungen werden härter, da die Verkäufer erneute Preiserhöhungen ankündigen und Ihre Fakten unter den Teppich zu kehren versuchen. Untermauern Sie Ihre Fakten mit aussagefähigen und leicht verdaulichen Präsentationen. Überfrachten Sie Ihre Präsentationen nicht mit allzu vielen Folien, da Sie sonst Ihre Kernbotschaften für den Verkäufer wieder verwässern und neutralisieren. Präsentieren Sie, wie nachfolgend aufgeführt, maximal Ihre 5 aussagekräftigsten und wichtigsten Folien.

Julianna Straib-Lorenz

05.02.2024 · 3 Min Lesezeit

Tipp 1: Genaue Beachtung der Formvorschriften

Wenn Sie Lieferantenerklärungen innerhalb der Europäischen Union (EU) oder Europäischen Gemeinschaft (EG) anfordern, müssen Sie unbedingt auf die Formvorschriften achten. Die Lieferantenerklärung innerhalb der EU hat einen vorgeschriebenen Wortlaut. Von diesem darf keinesfalls abgewichen werden, ansonsten verliert Ihre Lieferantenerklärung ihre Gültigkeit. Denn in der Lieferantenerklärung versichert Ihr Lieferant die Gültigkeit der Angabe. Es handelt sich hier in weitester Form um einen „Steuerbescheid“.

Es gibt verschiedene Formen von Lieferantenerklärungen. Hierbei muss nicht die Verordnung als solches genannt werden, nur der Wortlaut muss eingehalten werden. Die richtigen Wortlaut-Vorlagen finden Sie hier: https://bit.ly/3BMtivq

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