Je nach Lieferbedingung sind im Rechnungsendpreis gewisse Kosten enthalten. Da zum Zollwert nur alle Kosten bis zum Ort des Verbringens mit einberechnet werden, können Sie Kosten, die darüber hinausgehen, abziehen. Dies minimiert Ihren Zollwert, so dass Sie letztendlich weniger Zollabgaben bezahlen. Ich zeige Ihnen, welche Kosten Sie in Abzug bringen können.
| Abzugsfähige Kosten im Rechnungsbetrag | Das müssen Sie zu diesen Kosten wissen | Codierung in der Zollanmeldung |
| Innergemeinschaftliche Beförderungskosten | Die wohl häufigste Abzugsmöglichkeit sind die innergemeinschaftlichen Frachtkosten. Je nach Lieferbedingung sind im Rechnungsendbetrag auch innergemeinschaftliche Frachtkosten enthalten (z. B. DAP, DDP). Diese dürfen Sie bei der Zollwertberechnung herausrechnen. Beachten Sie hierzu folgende Kostenaufteilungen: – Warenlieferung auf dem Landweg: kilometermäßiger Abzug der Kosten für die im Inland gefahrenen Kilometer – Warenlieferung auf dem Luftweg: Die Aufteilung erfolgt über den Prozentschlüssel des Anhangs 23-01 UZK-IA – Warenlieferung auf dem Seeweg: Abzug von Fracht für die Weiterbeförderung vom 1. Hafen Achtung: Wollen Sie innergemeinschaftliche Frachtkosten abziehen, dann benötigen Sie immer einen Nachweis über die Höhe dieser Frachtkosten. Liegt Ihnen kein Nachweis vor, dann müssen Sie bei einer Zollprüfung mit Nacherhebungen rechnen. | C19 |
| Montagekosten etc. nach Einfuhr der Ware | Stellen Sie Leistungen in Rechnung, die nach der Einfuhr stattfinden (z. B. Bau, die Errichtung, Montage, Instandhaltung oder technische Unterstützung), dann ist dies eine Leistung, die vor Ort erbracht wird, und diese darf für die Berechnung des Zollwertes abgezogen werden. Natürlich nur, wenn sie in Ihrem angegebenen Rechnungsendpreis enthalten ist. Erhalten Sie z. B. eine eigene Rechnung dafür, dann müssen Sie ganz normal die Warenrechnung für Ihre importierte Ware als Rechnungsendpreis anmelden. | C20 |
| Finanzierungskosten | Mussten Sie Ihre Ware finanzieren, kann es sein, dass Finanzierungskosten im Rechnungsendbetrag enthalten sind. Diese Finanzierungskosten sind nicht zollwertrelevant, so dass Sie diese abziehen dürfen. | C21 |
| Einkaufsprovisionen | Haben Sie einen Einkaufsprovisionär, der für Sie im Ausland tätig wird und Geschäfte anbahnt, sich um alles kümmert, die Waren kontrolliert etc., dann sind diese Kosten nicht zollwertrelevant. In den meisten Fällen erhalten Sie jedoch die Rechnung unabhängig von der Warenrechnung direkt von Ihrem Provisionär. Nur wenn der Provisionär von Ihrem Lieferanten bezahlt wird, kann es sein, dass dieser Ihnen die Kosten in der Rechnung mit aufführt. Achtung: Die Abgrenzung, ab wann es sich wirklich um einen Einkaufsprovisionär handelt, ist in der Praxis nicht immer einfach. Haben Sie solche Fälle, klären Sie dies am besten vorab mit Ihrer zuständigen Zollstelle oder Ihrem Hauptzollamt ab. | C21 |
| Einfuhrabgaben | Zahlt Ihr Lieferant die Zölle und Einfuhrabgaben (DDP-Lieferungen), dann kann es sein, dass er sie Ihnen auf der Rechnung ausweist und zum Rechnungsendbetrag hinzurechnet. Ist dies der Fall, dann dürfen Sie sich diese ausgewiesenen Zölle und Steuern für die Zollwertermittlung abziehen. | C22 |
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