Kurzmeldungen

Marokko befreit Schulbedarf von der Einfuhrumsatzsteuer

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Umsätze zu erweitern, indem Sie Ihren Verkaufsmarkt ausbauen.

Julianna Straib-Lorenz

29.10.2024 · 1 Min Lesezeit

Nutzen Sie die Gelegenheit, um Ihre Umsätze zu erweitern, indem Sie Ihren Verkaufsmarkt ausbauen.

Um diese Produkte geht es konkret

Mit dem Finanzgesetz 2024 hat Marokko Schulbedarf von der Umsatzsteuer befreit. Das bedeutet, dass Sie (bzw. Ihr Kunde) für Produkte wie Stifte, Hefte, Kleber oder Schiefertafeln keine Umsatzsteuer bei der Einfuhr mehr zahlen müssen.

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